Wie funktioniert ambulante Psychotherapie?

Die ambulante Behandlung wird von Ihrer Krankenkasse übernommen, wenn eine Psychische Krankheit besteht.

Dies wird in der Psychologischen Sprechstunde untersucht.

 

Nach einer Diagnosestellung wird mit Ihnen besprochen, welche Behandlungsart am Besten für Sie geeignet ist: stationär oder ambulant, tiefenpsychologisch fundiert, analytisch, systemisch oder verhaltenstherapeutisch.

 

Außerdem gibt es die Möglichkeit einer "Akuttherapie" - 12 Sitzungen werden von den Krankenkassen übernommen.

 

Vor Beginn einer ambulanten Psychotherapie gibt es einige "Probesitzungen", in denen geprüft wird, ob des Verfahren geeignet ist und Therapeut:in und Klient:in gut zusammen arbeiten können.

 

Erfahrungsgemäß braucht es für diese Schritte Geduld, oft gibt es Wartezeiten.

 

Psychotherapeut:innen behandeln durch Sprechen / im Dialog - Medikamente werden von den Nervenärzt:innen / Fachärzt:innen für Psychiatrie verordnet.

 

 

 

Wenn die therapeutische Zusammenarbeit sich gut entwickelt, können bei der Krankenkasse Stundenkontingente beantragt werden.

Kurzzeittherapie 1 umfasst 12 Sitzungen - sie kann einmal verlängert werden.

 

Eine Langzeitbehandlung kann mehrere Jahren dauern. Sie muss bei einem Gutachter der Krankenkasse beantragt werden. Die Sitzungen können in wöchentlichen oder auch längeren Abständen vereinbart werden. Oft macht es Sinn, an eine Intensivphase eine niederfrequentere Konsolidierungsphase anzuschließen.